Zivilrecht

Das Zivilrecht beschreibt neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht eines der großen Rechtsgebiete in Deutschland. Das Zivilrecht betrifft dabei die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Innerhalb des Zivilrechtes kann je nach Regelungsgegenstand eine weitere Unterscheidung vorgenommen werden. Wird der Kauf von Gegenständen oder Rechten geregelt, ist oft die Rede von „Kaufrecht“, bei Vermietung von Dingen von „Mietrecht“, bei Regelungen der familiären Angelegenheiten vom „Familienrecht“, bei Todesfällen vom „Erbrecht“ etc. Zivilrecht ist dies alles, da nicht der Staat auf einer Seite beteiligt ist. Das „allgemeine Zivilrecht“ bezeichnet einerseits die Regelungen, die unabhängig von dem konkreten Regelungsgegenstand allgemeine Grundsätze des Zivilrechtes festlegen und daher grundsätzlich auch im Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht, etc. zu beachten sind.

Andererseits werden unter dem Begriff des allgemeinen Zivilrechtes all die Regelungsbereiche, denen der Bürger in seinem Alltag begegnet, zusammengefasst. Die gesetzliche Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechtes ist daher das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ergänzt werden diese Normen durch allgemeine Grundsätze, die durch Gerichte und Rechtslehre entwickelt wurden.

Das allgemeine Zivilrecht gehört zum absoluten Handwerkszeug des Juristen und betrifft die Angelegenheiten des Alltags.

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