Familienrecht

Das Familienrecht ist als Teilgebiet des Zivilrechts das Rechtsgebiet, welches am tiefsten in den zwischenmenschlichen Bereich eindringt und eines besonderen Augenmerks bedarf. Diese höchst sensible Thematik braucht Empathie und Kentniss um sie rechtlich einwandfrei zu bearbeiten.

Eine Vielzahl von Regelungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hierin sind die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt. Spätestens seit der Einführung der „Ehe für Alle“ sind gleichgeschlechtliche Paare den heterosexuellen Paaren gleichgestellt und werden rechtlich dementsprechend behandelt. Für viele Menschen aus der LGBTI-Community eine neue Erfahrung mit deutlicher Tragweite.

Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Kommt es zu Streitigkeiten oder rechtlichen Ausseinandersetzungen bedürfen alle diese Rechtsverhältnisse einer rechtlichen Prüfung und individuellen Besprechung.

Nachdem mit der Einführung des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) neben der Zivilprozessordnung (ZPO) ein eigenes Regelwerk über den Ablauf rechtlicher Auseinandersetzungen geschaffen wurde, ist es für den Laien noch schwieriger geworden, die zukünftigen Auswirkungen von Regelungen oder den Ablauf eines solchen Verfahrens überschauen zu können.

Das Familienrecht stellt einen Schwerpunkt meiner Kanzlei dar.

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